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Reinigung eines Teppichs durch die Haushaltshilfe durch Appartement und Ferienwohnung reinigung in Timmendorf und Scharbeutz

Alles was Sie über den Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) wissen müssen

Wir arbeiten seit über 2 Jahren an einer Zulassung, nach § 45 b SGB XI, bei den Kreis- und Stadtverwaltungen
im Kreis Hamburg für die Pflegekassen genehmigt zu bekommen. Nach der jahrelangen Arbeit stehen wir nun kurz
davor. Durch diese Genehmigung können wir Ihnen den bürokratischen Aufwand, der haushaltsnahen Dienste,
abnehmen. Der Entlastungbetragin Höhe von 125,00 € wird direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.

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Was genau bedeutet das für Sie?

Ab der Pflegestufe 1 haben Sie ein Anrecht auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Viele pflegeberechtigte Personen wissen über diese Kostenübernahme, der Pflegeversicherung, leider nicht Bescheid. Die Kostenübernahme kommt durch die Krankenkasse und ist für zugelassene Haushaltshilfen erlaubt. Die DustlessHaushaltshilfe GmbH & Co KG, möchte Ihnen Ihr Leben erleichtern und die Formalitäten für Sie übernehmen, damit Sie sich Zeit und Ärger ersparen.

Wie bekommen Sie den Entlastungsbetrag?

Mit einer Pflegestufe von 1 - 5 können Sie eine zugelassene Haushaltshilfe engagieren und deren Leistung der Pflegekasse in Rechnung stellen. Um die Kosten rückerstattet zu bekommen, müssen Sie eine Rechnung des Dienstleisters, sowie eine Quittung und einen formlosen Antrag mit der Bitte auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse senden. Die einfachere und zeitsparende Variante ist eine andere: Sie können eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben, die bedeutet, dass wir uns mit den Pflegekassen direkt in Verbindung setzen dürfen, um mit diesen die Rechnungsmodalitätenzu klären. Dadurch müssen Sie nicht in Vorkasse gehen und auf die Rückerstattungwarten. Normalerweise sind Leistungen die zur Berwältigung und Gestaltung des Alltags von pflegebedürftigen Menschen dienen nach § 45b SGB XI abgedeckt. Bei den Pflegekassen, gelten solche haushaltsnahen Dienste auch als niederschwellige Betreuungsangebote.

Qualifizierte Haushaltshilfen in Hamburg

Unsere Mitarbeiter*Innen werden regelmäßig von unserer Geschäftsführerin, Frau Muneewan Witt eine gelernte Hauswirtschafterin nach § 45.2 BBIG, geschult. Wir sorgen dadurch dafür, dass wir Ihnen den besten Service bieten können. Unser Unternehmen bietet Ihnen zudem qualifizierte Haushaltshilfen mit Herz. Bei unseren Mitarbeitern ist uns vorallem die Freude an der Arbeit wichtig. Diese Hingabe und Leidenschaft überträgt sich nämlich auch auf die Tätigkeiten unserer Haushaltshilfen. Uns ist neben der professionellen Arbeit wichtig, dass wir Ihnen so viel Bürokratie wir möglich abnehmen, um unsere professionelle Haushaltshilfe so kosteneffizient wie möglich zu gestalten. Testen Sie uns, Kontakt