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Leistungen: 2 x monatlich Wohnungsreinigung, Fenster putzen, Wäsche waschen und vieles mehr.
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PROFESSIONELLE - Haushaltshilfe - Wohnungsreinigung
Telefon:☎ 040 / 631 299 97
Telefon: ☎ 04141 / 788 68-92
Steuerlich Absetzbar
Das Beschäftigungsverhältnis bzw. die Arbeiten eines selbständigen
Dienstleisters oder einer Dienstleistungsagentur müssen eine
hinreichende Nähe zum Haushalt haben. Zu den begünstigten Leistungen
gehören z.B.:
Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen
die
Reinigung der Fenster
die Wäsche waschen und bügeln
die Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken schneiden)
die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann auf Antrag (etwa in der
Einkommensteuererklärung) 20 % der Lohnkosten, die der
Steuerpflichtige an einen oder mehrere Dienstleister bezahlt hat,
höchstens aber 4.000 Euro, von der Steuer abgezogen werden.
Dies ist nur erlaubt, wenn Rechnungen vorliegen und die Lohnkosten
über eine Bank überwiesen wurden (keine Barzahlungen).
Textquellen: Oberfinanzdirektion Niedersachsen, de.wikipedia.org